„Sie haben gewonnen“ – aber Sie sollen zahlen? Das ist Betrug. Einfach auflegen.
Falsche Gewinne, echter Schaden

Gewinnversprechen am Telefon: Echter Gewinn kostet nie Geld

„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“ – ein Auto, eine hohe Geldsumme, eine Reise. Nur eine Kleinigkeit fehle noch: eine Gebühr, eine Steuer, ein paar Gutscheinkarten. Genau hier beginnt der Betrug. Den versprochenen Gewinn gibt es nicht.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Quellen: Polizei, BSI, Verbraucherzentrale

Die wichtigste Regel: Wer zahlen soll, um zu gewinnen, gewinnt nichts. Ein echter Gewinn kostet niemals Geld – keine Gebühr, keine Steuer, keine Gutscheinkarten.

So läuft die Masche ab

1. Die frohe Botschaft

Ein Anrufer gratuliert Ihnen zu einem Gewinn. Oft heißt es, Sie hätten vor Monaten an einem Gewinnspiel teilgenommen. Die Stimme klingt freundlich und seriös.

2. Die Bedingung

Bevor der Gewinn ausgezahlt werden kann, sollen Sie zahlen: eine „Bearbeitungsgebühr“, eine „Gewinnsteuer“, „Transportkosten“ oder Gutscheinkarten aus dem Supermarkt.

3. Die Wiederholung

Wer einmal zahlt, wird wieder angerufen. Immer neue „letzte Hürden“ tauchen auf. Die Anrufe werden hartnäckiger, manchmal sogar drohend. Der Gewinn kommt nie.

So klingen die Betrüger – und so antworten Sie

Betrüger: „Sie haben 38.000 Euro gewonnen. Für die Auszahlung fällt nur eine kleine Gebühr an.“

Ein echter Gewinn kostet nichts. Ich zahle nicht. Auf Wiederhören.

Sie müssen nichts begründen. Auflegen genügt.

Betrüger: „Kaufen Sie Gutscheinkarten für 500 Euro und lesen Sie mir die Codes vor.“

Kein seriöses Unternehmen verlangt Gutscheinkarten. Das Gespräch ist beendet.

Gutscheinkarten-Codes sind wie Bargeld: einmal vorgelesen, ist das Geld weg.

Betrüger: „Wenn Sie jetzt nicht zahlen, verfällt Ihr Gewinn heute Abend!“

Dann verfällt er eben. Ich lege jetzt auf.

Zeitdruck ist ein klassisches Druckmittel. Es gibt nichts zu verlieren – der Gewinn existiert nicht.

Was tun bei einem Gewinnversprechen am Telefon?

  1. Auflegen

    Sie müssen nicht höflich bleiben und nichts erklären. Legen Sie einfach auf, sobald von einem Gewinn gegen Zahlung die Rede ist.

  2. Nichts zahlen, nichts preisgeben

    Überweisen Sie kein Geld, kaufen Sie keine Gutscheinkarten und nennen Sie keine Kontodaten, keine Adresse und kein Geburtsdatum.

  3. Rufnummer melden

    Melden Sie die Nummer bei der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort Rufnummernmissbrauch (www.bundesnetzagentur.de). Das hilft, die Nummern abschalten zu lassen.

  4. Bei Zahlung: Bank und Polizei

    Haben Sie schon gezahlt? Informieren Sie sofort Ihre Bank – vielleicht lässt sich die Zahlung stoppen. Sperren Sie Karten im Zweifel über den Sperr-Notruf 116 116 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Warnsignale: Daran erkennen Sie falsche Gewinnversprechen

Nicht tun

  • Gebühren oder „Steuern“ für einen Gewinn überweisen.
  • Gutscheinkarten kaufen und Codes vorlesen.
  • Kontodaten, Adresse oder Geburtsdatum nennen.
  • Sich auf Diskussionen oder Rückrufe einlassen.

Besser

  • Auflegen, ohne Begründung.
  • Die Rufnummer bei der Bundesnetzagentur melden.
  • Mit Angehörigen über den Anruf sprechen.
  • Bei Zahlung sofort Bank und Polizei informieren.

Kein Grund zur Scham: Die Anrufer sind geschult, freundlich und hartnäckig. Sie wecken gezielt Hoffnung. Darauf hereinzufallen kann jedem passieren – wichtig ist, jetzt die richtigen Schritte zu gehen und andere zu warnen.

Häufige Fragen

Kann ein Gewinn echt sein, wenn ich vorher eine Gebühr zahlen soll?

Nein. Bei einem echten Gewinn müssen Sie niemals vorab Gebühren, Steuern oder Transportkosten zahlen. Wer Geld verlangt, bevor er auszahlt, ist ein Betrüger.

Warum soll ich mit Gutscheinkarten bezahlen?

Gutscheinkarten-Codes sind wie Bargeld: Einmal vorgelesen, ist das Geld weg und kaum zurückzuholen. Genau deshalb fordern Betrüger sie. Kein seriöses Unternehmen lässt sich mit Gutscheinkarten bezahlen.

Die Anrufer melden sich immer wieder. Was kann ich tun?

Legen Sie einfach auf, Sie müssen nichts erklären. Melden Sie die Rufnummer bei der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort Rufnummernmissbrauch (www.bundesnetzagentur.de). Wenn Sie bereits gezahlt haben, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Verwandte Themen