Falsche Wasserwerker
Angeblich gibt es einen Rohrbruch oder verunreinigtes Wasser. Während eine Person Sie im Bad beschäftigt, durchsucht eine zweite unbemerkt die Wohnung. Das nennt die Polizei Ablenkungsdiebstahl.
Es klingelt. Draußen steht ein „Wasserwerker“, ein „Zählerableser“ oder ein freundlicher Mensch, der „nur kurz telefonieren“ möchte. Viele dieser Besuche sind echt – aber Betrüger nutzen genau solche Rollen, um in Wohnungen zu gelangen und zu stehlen. Mit ein paar festen Regeln schützen Sie sich zuverlässig.
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 · Quellen: Polizei, BSI, Verbraucherzentrale
Angeblich gibt es einen Rohrbruch oder verunreinigtes Wasser. Während eine Person Sie im Bad beschäftigt, durchsucht eine zweite unbemerkt die Wohnung. Das nennt die Polizei Ablenkungsdiebstahl.
Jemand will „den Zähler ablesen“ oder gibt sich als Mitarbeiter einer Behörde aus. Echte Ableser kündigen sich in der Regel schriftlich an und können sich ausweisen.
An der Tür werden überteuerte Dachrinnen-Reparaturen, Abos oder „Spenden“ aufgedrängt. Seriöse Firmen und Hilfsorganisationen setzen Sie nicht an der Haustür unter Druck.
Die Bitte um ein Glas Wasser, Zettel und Stift oder ein kurzes Telefonat ist oft nur der Vorwand, um in die Wohnung zu kommen.
Ich rufe erst selbst bei den Stadtwerken an. Bitte warten Sie draußen.
Echte Handwerker akzeptieren das. Nutzen Sie die Nummer aus Ihren Unterlagen, nicht eine genannte Nummer.
Zeigen Sie mir bitte Ihren Dienstausweis – durch die geschlossene Tür.
Lassen Sie sich Zeit, den Ausweis zu lesen. Im Zweifel: Termin schriftlich bestätigen lassen.
Ich rufe gern für Sie an. Wen soll ich anrufen? Sie können draußen warten.
So helfen Sie wirklich – ohne jemanden hereinzulassen. Bei einem echten Notfall wählen Sie die 110 oder 112.
Nutzen Sie Türspion oder Fenster. Wenn Sie die Person nicht kennen, sprechen Sie durch die geschlossene Tür oder legen Sie die Türkette vor.
Lassen Sie sich den Ausweis durch die geschlossene Tür oder den Türspalt zeigen. Lesen Sie ihn in Ruhe. Echte Mitarbeiter haben damit kein Problem.
Rufen Sie Stadtwerke, Wohnungsgesellschaft oder die genannte Firma an – mit der Nummer aus Ihren Unterlagen oder dem Telefonbuch. Die Person wartet so lange draußen.
Sie müssen niemanden hereinlassen. Bitten Sie um schriftliche Terminankündigung. Holen Sie, wenn möglich, Nachbarn dazu.
Wird die Person aufdringlich, drängt in die Wohnung oder fehlt nach einem Besuch etwas: Rufen Sie sofort die Polizei unter 110.
Kein Grund zur Scham: Diese Täter treten sicher und freundlich auf, tragen oft Arbeitskleidung und arbeiten eingespielt im Team. Dass jemand ihnen die Tür öffnet, ist menschlich. Entscheidend ist: Eine geschlossene Tür ist keine Unhöflichkeit, sondern Ihr gutes Recht.
Echte Mitarbeiter von Stadtwerken und Versorgern kündigen sich in der Regel schriftlich an. Lassen Sie sich den Dienstausweis durch die geschlossene Tür oder bei vorgelegter Türkette zeigen und rufen Sie im Zweifel selbst beim Versorger an – mit der Nummer aus Ihren Unterlagen, nicht mit einer Nummer, die der Besucher nennt.
Nein. Sie sind niemandem eine geöffnete Tür schuldig. Nutzen Sie Türspion und Türkette und sprechen Sie durch die geschlossene Tür. Unangekündigten Besuch müssen Sie nicht hereinlassen.
Rufen Sie sofort die Polizei unter 110 an und verändern Sie möglichst nichts in der Wohnung. Wurden EC-Karten gestohlen, sperren Sie diese über den Sperr-Notruf 116 116. Machen Sie sich keine Vorwürfe – diese Täter arbeiten geübt und zu zweit.